AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermittlung von Ferienhäusern/-wohnungen

§ 1 Rechtsverhältnis

Vertragspartner für die Vermietung ist der jeweilige Anbieter der gebuchten Unterkunft („Vermieter“). Die Fischländer Ferien GmbH handelt als Vermittler ausschließlich im Namen und auf Rechnung der Eigentümer und Vermieter. Der Vermittler ist Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Buchung. Für die Vermittlungsleistung und etwaig hinzugebuchte optionale Leistungen sowie die Endreinigung ist der Vermittler der Vertragspartner. Der Vermittler vereinnahmt die Miete treuhänderisch für den Vermieter und leiten diese an den Vermieter weiter.

 

§ 2 Vertragsabschluss

Bei Verwendung des Online-Buchungssystems kommt der Vertrag über die Internetseite der Fischländer Ferien GmbH mit dem Mieter wie folgt zustande:

Nach Auswählen einer Unterkunft (Ferienwohnung, Ferienhaus), eines Reisezeitraums und der Anzahl der Gäste erfolgt die Aufforderung, die Gastdaten anzugeben. Hierbei handelt es um Pflichtfelder, die wahrheitsgemäß ausgefüllt werden müssen. Im nächsten Schritt können „optionale Extras“ ausgewählt werden. Mit dem Absenden der Buchung über die Schaltfläche „jetzt kostenpflichtig buchen“ wird ein rechtsverbindliches Angebot abgegeben, die Unterkunft für den gebuchten Zeitraum einschließlich der inkludierten Zusatzleistung Endreinigung zu mieten sowie die weiteren angewählten optionale Leistungen in Anspruch zu nehmen. Den Eingang der Buchung wird der Vermittler mit einer automatisch an die angegebene E-Mail-Adresse versandten E-Mail bestätigen. 

Weiterhin möglich ist auch der traditionelle Weg einer schriftlichen oder telefonischen Buchung, die mit der  Übersendung einer Buchungsbestätigung seitens des Vermittlers innerhalb von 10 Tagen an den Mieter abgeschlossen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Mieter an sein durch die Buchung erfolgtes Vertragsangebot gebunden. Bei Ablauf der Frist ohne schriftliche Bestätigung kommt der Vertrag nicht zustande.

Der Vertrag über die Unterkunft kommt unmittelbar zwischen dem Mieter und dem Vermieter der gewählten Unterkunft zustande. Der Vertrag über etwaig gebuchte optionale Leistungen und die im Mietpreis inkludierte Endreinigung zwischen dem Mieter und dem Vermittler.

Der Vermittler ist grundsätzlich verpflichtet, die Leistungen so zu erbringen, wie sie in seinem Prospekt für das jeweilige Jahr, in welchem die Reise stattfindet, beschrieben ist.

Der Vermittler ist jedoch berechtigt, abweichend von den im Prospekt enthaltenen Beschreibungen zu leisten, wenn hierfür ein triftiger Grund vorliegt, insbesondere die Abweichungen auf Umstände zurückzuführen sind, die nicht im Verantwortungsbereich des Vermittlers liegen und die Abweichung gemessen an der zu erbringenden Gesamtleistung unwesentlich ist.

 

§ 3 Zahlungen, Preise

Der Mieter ist verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach der Online-Buchung bzw. Zugang der Reisebestätigung, 20 % des vereinbarten Gesamtpreises als Anzahlung zu überweisen. 

Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor der vertraglich vereinbarten Anreise an den Vermittler zu zahlen, wobei es für die Rechtzeitigkeit auf den Zahlungseingang auf dem jeweils angegebenen Treuhandkonto des Vermittlers ankommt.

Erfolgt der Abschluss des Vermittlungsvertrages in einem Zeitraum von weniger als 30 Tagen vor der Anreise, ist der gesamte Mietpreis nach Abschluss der Online-Buchung oder Zugang der Buchungsbestätigung sofort fällig, wobei es für die Rechtzeitigkeit wiederum auf den Zahlungseingang auf dem Konto des Vermittlers ankommt. 

Erfolgt der Abschluss des Vermittlungsvertrages in einem Zeitraum von weniger als 10 Tagen vor der Anreise, ist der gesamte Mietpreis bei Anreise zu zahlen oder ein entsprechender Bankbeleg bei Anreise vorzuweisen.

Nebenkosten wie Gas, Wasser und Strom sind im Vertragspreispreis enthalten soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

Der Vermittler ist gemäß der Ortssatzungen der Gemeinden auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst zur Erhebung der je¬weils geltenden Kurtaxe verpflichtet. Die jeweilige Höhe wird dem Mieter bei der Online-Buchung oder in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Sie ist mit der Restzahlung gem. § 3 Abs. 2, 3, 4 zur Zahlung fällig. 

 

§ 4 Reiserücktritt durch den Mieter

Der Mieter ist berechtigt, von der Reise zurückzutreten. 

Im Falle eines Rücktritts des Mieters hat der Vermittler einen Anspruch auf Zahlung des verein¬barten Mietpreises nach folgender Staffelung: 

Rücktritt bis 61 Tage vor Mietbeginn 50,00 Euro Bearbeitungsgebühr
Rücktritt innerhalb von 60 - 43 Tagen vor Mietbeginn 25 % des Mietpreises + 50,00 Euro Bearbeitungsgebühr
Rücktritt innerhalb von 42 - 22 Tagen vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises + 50,00 Euro Bearbeitungsgebühr
Rücktritt innerhalb von 21 - 02 Tagen vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises + 50,00 Euro Bearbeitungsgebühr

Soweit der Mieter vorzeitig abreist oder die Anreise des Mieters später erfolgt, erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises. 

Dem Mieter bleibt es in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein nur geringerer Schaden entstanden sei.

 

§ 5 Kündigung aus wichtigem Grunde, Rücktritt des Vermittlers

Der Vermittler kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde kündigen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter gegen seine Zahlungsverpflichtungen entsprechend § 3 der allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, insbesondere die dort enthaltenen Zahlungsfristen nicht einhält. 

Der Vermittler ist zudem berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Mieter sich nicht an die Hausordnung hält oder andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Der Mieter hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises, auch nicht anteilig.

 

§ 6 Haftung 

Der Vermittler haftet aus diesem Vertragsverhältnis für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

Der Vermittler haftet für andere Schäden uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn diese auf das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen, der nicht Leistungsträger (§ 651 a Abs. 2 BGB) ist, sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten zurückzuführen sind. 

Für sonstige Schäden haftet der Vermittler nur bis zu einem Betrag in Höhe des dreifachen Mietpreises.

Der jeweilige Eigentümer des vermittelten Ferienhauses/der vermittelten Ferienwohnung, haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Eigentümers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

Der Eigentümer des jeweils vermittelten Ferienhauses/der Ferienwohnung haftet für andere Schäden uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn diese auf das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten des Eigentümers oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsge¬hilfen bzw. Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB), der nicht Leistungsträger (§ 651 a Abs. 2 BGB) ist, sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten zurückzuführen sind. 

Für sonstige Schäden haftet auch der Eigentümer nur bis zu einem Betrag in Höhe des dreifachen Mietpreises.

 

§ 7 Alternative Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr. Weder der Vermittler noch der Vermieter nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind hierzu auch nicht

verpflichtet.

 

§ 8 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
  
Soweit eine der Vertragsbestimmungen nicht mit geltendem Recht vereinbar ist, bleibt der Vertrag ansonsten wirksam. 

Hat der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist der Gerichtsstand am Sitz des Vermittlers. Der Vermittler bleibt berechtigt, den Mieter auch in einem anderen, für ihn geltenden gesetzlichen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. 

 

Stand: 09.03.2023

Zuletzt angesehen